Ihnen wird vorgeworfen
Aus der Geschichten Abteilung
Sehr geehrter Herr Krow,
Ihnen wird vorgeworfen, am 23.1.2005, um 2:00 Uhr im Southpark District als Fussgänger folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.
Sie standen im Bereich des Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar in oder an Ihrer Kleidung angebracht zu haben.
Beweismittel: Frontfoto
Gezeigt bekommen von Luzie und hergestellt im Planearium.
Ihnen wird vorgeworfen, am 23.1.2005, um 2:00 Uhr im Southpark District als Fussgänger folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.
Sie standen im Bereich des Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar in oder an Ihrer Kleidung angebracht zu haben.
Beweismittel: Frontfoto
Gezeigt bekommen von Luzie und hergestellt im Planearium.
krow - 2005-01-23 03:50